26.07.2022
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Sehr geehrte Damen und Herren,

   

ab 1. Januar 2023 müssen die Gemeinden in der Lage sein, das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) anzuwenden.
Dazu müssen alle Einnahmen entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben bewertet und die Prozesse im Rathaus angepasst werden. Im Ergebnis werden sich die Bereiche ausweiten, in denen eine Gemeinde als Unternehmer behandelt
und damit der Umsatzsteuer unterworfen wird.

Die Kommunalwerkstatt des Bayerischen Gemeindetags bietet aus diesem Anlass ein Tagesseminar an.

In diesem Seminar erfolgt eine systematische Darstellung des § 2b UStG und dessen Auswirkungen auf die Kommunen. Hierbei werden insbesondere auch die aktuellen Entwicklungen und Äußerungen der Finanzverwaltung dargestellt. 

Es sind noch Seminarplätze frei und über untenstehenden Link buchbar. Sichern Sie sich Ihre Teilnahme!

   

Das gesamte Seminarprogramm der Kommunalwerkstatt finden Sie auf unserer Homepage im Seminar-Kalender 2022.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kommunalwerkstatt

Umstellung auf § 2b UStG auf der Zielgeraden

am 20.09.2022 in Straubing

Kommunal GmbH

Dreschstraße 8, 80805 München
Telefon (089) 36 00 09-32

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