Obwohl Straßen die wichtigste Verkehrsinfrastruktur darstellen und damit erst die Mobilität von Menschen sowie den Transport von Gütern ermöglichen, wird diesen Einrichtungen in der Praxis zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das Straßenrecht führt danach wie vor zu einem Schattendasein in der öffentlichen Praxis. Es soll „so nebenbei“ bewältigt werden. Die Kenntnis der Rechtsverhältnisse an den öffentlichen Straßen ist aber zwingend notwendig, um auf die unmöglichsten Fragestellungen und Probleme reagieren zu können, die im Zusammenhang mit diesen Verkehrseinrichtungen auftreten. Dabei geht es auch um Fragen der Erschließung, der Verkehrssicherungspflicht und Haftung. Zunächst muss man wissen, welche Rechtsvorschriften sich auf die Straßen als Verkehrswege beziehen. Dazu gehört neben dem BayStWG und dem FStrG, worin die rechtlichen Verhältnisse an den gewidmeten öffentlichen Straßen und Wegen geregelt werden, beispielsweise auch das Straßenverkehrsrecht, das BauGB, das BGB und das LStVG. Meist befasst man sich erst dann mit der Materie, wenn es „brennt“ und man nur noch Schadensbegrenzung betreiben kann.
Die Gemeinde ist regelmäßig als Straßenbaulastträger, Straßenbaubehörde, Verkehrssicherungspflichtige und Eigentümerin einer Vielzahl von Straßen und Wegen gefordert und muss also ihre Rechte und Pflichten kennen. Die ersten Unsicherheiten zeigen sich häufig bereits bei Fragen nach der Öffentlichkeit auf Straßen (z. B. durch Diebstahl).
Vor diesem Hintergrund wird das Seminar notwendiges Fachwissen vermitteln. Es werden verschiedene Fragestellungen behandelt und Lösungswege gezeigt.
Seminarinhalte:
- Öffentliche und private Straßen – Welche Kompetenz hat die Gemeinde? Besteht ein Zwang zur Widmung?
- Wie stelle ich die Öffentlichkeit auf der Straße fest?
- Welche Funktion haben die Bestandsverzeichnisse?
- Einteilung der öffentlichen Straßen und Wege in eine Straßenklasse (entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung)
- Welche Bedeutung hat die Gestaltung einer Fläche zur öffentlichen Straße? Wie weit reicht sie? Welche Straßenklasse ist die „richtige“?
Was ist sonst noch zu beachten? Welche Rolle spielt das Eigentum in diesem Zusammenhang?
- Wie ist die Rechtslage, wenn Straßen und Wege außerhalb der gewidmeten Trasse verlaufen?
- Welche Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen bestehen (in welchem Umfang ist der Verkehr daran eröffnet)?
- Was versteht man insbesondere unter Gemeingebrauch, Sondernutzung und Anliegergebrauch?
- Welche Anforderungen ergeben sich aus der Baulast und Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde?
- Wie geht man mit sog. Überbauten und/oder Überwuchs (Büsche) auf öffentlichem Grund um?
- Was ist zu tun, wenn Straßen und Wege ihre Verkehrsbedeutung verloren oder geändert haben (Stichwort: Einziehung/Umbildung)?
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