Die Wasserwirtschaft in Bayern steht vor flächendeckenden und teils erheblichen Investitionen – sowohl im Bereich der Ver- als auch der Abwasserentsorgung. Die Ursachen dafür sind vielfältig: vom Sanierungsbedarf bestehender Anlagen über wachsende Anforderungen an die Infrastruktur bis hin zu steigenden Umweltstandards. Allen Maßnahmen gemeinsam ist jedoch die zentrale Frage: Wie lassen sich diese Investitionen rechtlich sauber und zugleich möglichst gebührenschonend finanzieren?
Ein bewährtes Instrument zur verhältnismäßig schnellen und gebührenschonenden Refinanzierung investiver Maßnahmen sind Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Stolpersteine bei deren Festsetzung zu beachten sind, wird im Rahmen dieses Seminars ausführlich besprochen werden. Gleichzeitig werden die im KAG verankerten kommunalpolitischen Entscheidungsspielräume praxisnah aufgezeigt. Ziel ist es, den Teilnehmenden das notwendige rechtliche und strategische Rüstzeug an die Hand zu geben, um Investitionsvorhaben vor Ort nicht nur zu planen, sondern auch finanziell tragfähig umzusetzen – bis hin zum erfolgreichen Abschluss.
Gerne werden auch bereits im Vorfeld eigene Fragestellungen zu den unten aufgeführten Seminarinhalten per E-Mail (robert.schneider@bay-gemeindetag.de) entgegengenommen.
Seminarinhalte:
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Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten von investiven Maßnahmen in die öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung
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Gründe für die Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen oder „Argumentationshilfen für die Praxis“
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Voraussetzungen für die Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen
- Investive Maßnahme (Abgrenzung zum laufenden Unterhalt/Reparaturmaßnahmen)
- Betriebsfertige verbesserte Einrichtung
- Wirksame Stammsatzung
- Wirksame Verbesserungsbeitragssatzung
- Wirksame Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten Beitragssätzen
- Geschossflächenaufmaß und Kalkulation
- Variationsmöglichkeiten für die Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen
- Satzung ohne festen Beitragssatz
- Satzung mit vorläufigem Beitragssatz
- Vorauszahlungen
- Festsetzung in Teilbeiträgen
- Umlegung einer festen Investitionssumme
- Umlegung eines prozentualen Anteils der Investitionskosten
Dieses Seminar wird ebenfalls am 27.11.2025 in München angeboten. |