In vielen Gemeinden hat die Frage, welche steuerlichen Pflichten bestehen und wie diese am besten erfüllt werden können, lange Zeit keine große Rolle gespielt. Nicht zuletzt durch die Einführung des § 2b UStG hat die Finanzverwaltung auch die Kommunen in den Blick genommen. Seit einigen Jahren kommt es leider immer wieder zu Straf- und Bußgeldverfahren gegen Bürgermeister*innen und leitende Mitarbeitende. Grundkenntnisse des kommunalen Steuerrechts sind daher für alle Verantwortlichen in den Rathäusern unerlässlich.
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger*innen in der Kommunalverwaltung, die sich einen Überblick über die steuerlichen Pflichten verschaffen wollen, sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kämmereien, die sich bislang noch nicht intensiv mit der Besteuerung der Kommune beschäftigt haben.
Seminarinhalte:
Im Rahmen des Seminars erfolgt ein Überblick über die kommunalrelevanten Steuern und eine Darstellung der wichtigsten steuerlichen Pflichten der Gemeinde.
- In welchen Bereichen unterliegt die Gemeinde der Körperschaft- und sonstiger Ertragsteuer?
- Wann ist Umsatzsteuer zu zahlen?
- Was ändert sich durch den § 2b UStG?
- Welche steuerlichen Pflichten sind darüber hinaus zu beachten?
- Wie kann die Verwaltung zur Minimierung steuerlicher Risiken organisiert werden?
Das Seminar gibt den Teilnehmenden die Möglichkeit, aktuelle Themen und Fragestellungen aus ihrer Arbeit einzubringen und zu diskutieren.
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