Zum 1.1.2024 tritt das noch vor der Landtagswahl beschlossene Gesetzespaket zur Änderung des Kommunalwahlrechts und kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft. Damit werfen die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 erstmals ihre Schatten voraus. Darüber hinaus rückt die gemeindewirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieversorgung immer stärker in den Fokus. Im Seminar sollen die praxisrelevanten Änderungen der Bayerischen Gemeindeordnung beleuchtet, Hinweise zur Umsetzung der Regelungen und ein Ausblick auf die wesentlichen Änderungen im Kommunalwahlrecht gegeben werden.
Auch die Arbeit in den Stadt- und Gemeinderäten wird im Hinblick auf die Kommunalwahlen zunehmend in eine neue Phase treten. Daher bietet es sich in diesem Zusammenhang an, die vorhandenen Kenntnisse zum Kommunalverfassungsrecht und zu den Geschäftsordnungen, dem alltäglichen Handwerkszeug in den Gemeinden, zu vertiefen. Thema soll natürlich auch die neuere Rechtsprechung etwa zu Ausschussbesetzungen – immer wieder relevant bei Fraktionsaustritten und -übertritten – oder zum Öffentlichkeitsgrundsatz sein. Und bisweilen stellt sich vor Ort die grundsätzliche Frage, welche Aufgaben die „allzuständigen“ Gemeinden (noch) wahrnehmen können.
Das Seminar hat zum Ziel, neue Entwicklungen aufzuzeigen, Bekanntes aufzufrischen und Fragen aus dem Kreis der Teilnehmenden zum Kommunalverfassungsrecht zu erörtern.
Seminarinhalte:
- Änderungen der Bayerischen Gemeindeordnung und des Kommunalwahlrechts, Umsetzungsfragen
- Wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Energieversorgung
- Die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte und ihre Aufgaben
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kommunalrecht
- Fragen rund um die Geschäftsordnung
Dieser Seminartermin wurde vom 07.12.2023 verschoben.
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