Der Gesundheitsvorsorge wird, trotz vieler Aufrufe der für das Gesundheitswesen zuständigen staatlichen Behörden, der Krankenkassen und sonstiger mit Gesundheitsfragen befasster Organisationen, nicht der gebührende Stellenwert eingeräumt. Eine rechtzeitig einsetzende Gesundheitsprophylaxe kann dazu beitragen, die hohen Kosten im Gesundheitswesen auf Dauer zu senken.
Sie als Bürgermeisterin bzw. Oberbürgermeisterin sind, wie nur wenige Personen, Multiplikator in der Bevölkerung. Die Kommunalwerkstatt des Bayerischen Gemeindetags bietet daher in 2023 wieder "Gesundheitswochen" für Bürgermeister*innen" an. Schwerpunktmäßig erhalten Sie in diesen Seminartagen neben einer gründlichen Untersuchung auch umfassende Hinweise über gesundheitliche Gefahren und Möglichkeiten für deren vorbeugende Reduzierung oder Verhinderung.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Hotel bzw. in der Klinik enthalten. Die Unterbringung der Teilnehmerinnen erfolgt in Einzelzimmern. Nicht enthalten sind die Kosten für die Getränke.
Die ärztlichen Leistungen sind von den Teilnehmerinnen gesondert zu vergüten. Soweit Teilnehmerinnen als Laufbahnbeamtin oder berufsmäßige Bürgermeisterin privat krankenversichert sind, erhalten sie, wie bei anderen Arztbesuchen, eine Rechnung über die ärztlichen Leistungen zur Vorlage bei der Kranken- und Beihilfeversicherung. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird jedoch empfohlen, von Voranfragen bei den privaten Krankenkassen abzusehen.
Sind Seminarteilnehmerinnen gesetzlich krankenversichert (pflichtversichert oder freiwillig versichert), so werden die Rechnungen von den leitenden Ärzten ohne Steigerungssatz ausgestellt. Die Rechnungen können auch in diesen Fällen bei den jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen eingereicht werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Rechnungen allerdings nach Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturreformgesetzes in den letzten Jahren in der Regel gar nicht mehr oder nur zum Teil vergütet. Für die normalerweise durchgeführten Untersuchungen lagen die Rechnungen der Klinik bei gesetzlich Krankenversicherten in der Regel bei ca. 180 €, sofern von den Seminarteilnehmerinnen keine Sonderleistungen (z. B. Untersuchung der Hirnarterien, orthopädische Untersuchung/Diagnostik) gewünscht wurden.
Gesetzlich krankenversicherten Bürgermeisterinnen stellen wir deshalb anheim, auf die ärztliche Untersuchung zu verzichten, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Arztkosten von diesen ganz oder teilweise persönlich zu tragen sind. Es reicht aus, wenn dies zu Beginn des Seminars mitgeteilt wird. Auch wenn keine Untersuchungen durchgeführt werden, beantworten die Höhenrieder Ärzte natürlich gerne Fragen zu Ihrer Gesundheit (ohne Rechnungsstellung).
Anmeldung:
Die Zahl der Teilnehmenden ist kapazitätsbedingt begrenzt. Anmeldungen können nur über die Homepage und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Eine Anmeldung ist nur für die Gesamtdauer von vier Tagen möglich. Eine Reduzierung der Gebühr auf einzelne Tage kann nicht vorgenommen werden.
Aus Kapazitätsgründen ist die Buchung ein Mal pro Kommunalwahlperiode möglich.
Es gelten die AGB/Teilnahmebedingungen sowie ggf. zum Zeitpunkt des Seminars gültige gesetzliche Vorschriften und Verordnungen sowie die Vorgaben der Klinik Höhenried. Derzeit ist für den Einlass in die Klinik ein tagesaktueller negativer Testnachweis (Schnelltest) bei Anreise erforderlich; Im Klinikbereich besteht FFP2-Maskenpflicht. |