Beitragsrecht „spezial“ richtet sich an all diejenigen, die in den Satzungen ihrer öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und/oder Abwasserentsorgung den Maßstab der zulässigen Geschossfläche vorgesehen haben. Ausgehend von bereits vorhandenem (oder durch die Beitragsrechtseminare I-III erworbenem) Fachwissen werden hier spezielle Fragen des Maßstabs der zulässigen Geschossfläche besprochen. Insbesondere sollen dabei die Auswirkungen der Rechtsprechung des BayVGH vom 13.07.2017 (Stichwort: Verjährungshöchstgrenze) und vom 20.05.2019 (Stichwort: Vollgeschossmaßstab im Außenbereich) sowie nötiger Änderungsbedarf bei den in den Satzungen vorhandenen Übergangsregelungen thematisiert werden.
Berechnung der zulässigen (bzw. beitragspflichtigen) Geschossfläche
- im Bereich eines Bebauungsplans
- im Innenbereich
- im Außenbereich
Nacherhebung beim Maßstab der zulässigen Geschossfläche
Anrechnung nach anderem Maßstab abgerechneter Flächen
Übergangsregelungen und Verjährungshöchstgrenze
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Bitte achten Sie auf die Korrektheit Ihrer Angaben und geben bei der Anmeldung die E-Mail-Adresse der Teilnehmerin/des Teilnehmers selbst an, da nur für diese die Zugangsdaten freigeschaltet werden.
Gerne kann auch bereits im Vorfeld eine E-Mail mit eigenen Fragestellungen der Teilnehmer/-innen zu den angesprochenen Themenfeldern an die Referentin (jennifer.hoelzlwimmer@bay-gemeindetag.de) gesendet werden.
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