„Wir überlegen, ein kommunales Unternehmen zu gründen“ – Eine derzeit häufig gestellte Anfrage. Ob Wohnungsbau, Energieerzeugung und -versorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung oder der Betrieb von Einrichtungen wie etwa Bauhöfen, Schulen, Kindergärten, Theater und Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder oder Stadt- und Gemeindehallen, die Städte, Märkte und Gemeinden erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. Für das „Wie“ der Aufgabenerfüllung stellen die Bayerische Gemeindeordnung und das Gesellschaftsrecht zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung. Doch welche ist die richtige Rechtsform? Wann ist eine Auslagerung einer Aufgabe auf ein selbstständiges Unternehmen sinnvoll? Kommt eventuell eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden in Betracht? Wie viel Einfluss kann und soll die Gemeinde auf unternehmerische Entscheidungen ausüben? Welche Kriterien und rechtlichen Vorgaben sind sonst zu beachten?
Diesen und anderen Fragen rund um das gemeindliche Unternehmensrecht wollen wir uns aus rechtlicher, steuer- und betriebswirtschaftlicher Sicht stellen.
Das Seminar richtet sich an politische Entscheidungsträger, aber auch an die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern, da es in der Regel an ihnen liegt, den politischen Willen von Gemeinde- bzw. Stadtrat und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern umzusetzen.
Seminarinhalte:
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Zulässigkeit der gemeindewirtschaftlichen Betätigung
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Die einzelnen Rechtsformen (insbesondere Regiebetrieb, Eigenbetrieb, (gemeinsame) Kommunalunternehmen, Zweckverbände, GmbH, GmbH & Co.KG): Unterschiede und Gemeinsamkeiten
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Entscheidungskriterien für die Rechtsformenwahl
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Grundlagen des Steuerrechts
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Gründungsvorgang
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Das Verhältnis der Gemeinde zum Unternehmen
In der Teilnahmegebühr ist Band 7 der Praxisreihe des Bayerischen Gemeindetags "Gaß/Popp – Die Gemeinde als Unternehmer", 3. Aufl. 2021, enthalten.
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